Bistum Münster: Neue kirchliche Grundordnung

Zum ersten Januar tritt im Bistum Münster, zu dem auch der Kreis Kleve gehört, die neue kirchliche Grundordnung in Kraft. Konkret bedeutet das, dass die private Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertung mehr unterliegt und damit dem Dienstgeber entzogen ist.

So können beispielsweise Menschen, die unverheiratet in einer Beziehung zusammenleben, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung sind oder die nach einer Scheidung erneut heiraten, davon unbeeinflusst dennoch für die Kirche arbeiten. Die Religionszugehörigkeit ist nach neuem Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte die Änderungen im November beschlossen.