Berlin/Niederrhein: Jäger von Ausgangssperre weitgehend ausgenommen

Jäger sollen von den Ausgangssperren in der Corona-Pandemie weitgehend ausgenommen sein. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Jagdbehörden und Forstverwaltungen der Länder hingewiesen

Die Ausnahme gilt demnach für die "Ansitz- oder Pirschjagd als Einzeljagd auf Schalenwild", also Wildschweine, Rehe oder auch Rot- und Damwild. Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Verhütung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der Land- und Forstwirtschaft erfüllt diese Ausnahme einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck, heißt es.