Wachtendonk: Urteil wegen Beihilfe ist rechtskräftig

Das Landgericht Kleve hat einen Entsorgungsunternehmer aus Wachtendonk am 22. Mai 2019 wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, so ein Gerichtssprecher.

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An den Ermittlungen waren auch das BKA und das LKA beteiligt. Nach Einschätzung der erfahrenen Beamten handelte es sich um die Größte jemals im Bundesgebiet entdeckte Amphetaminküche. Betrieben wurde die Amphetaminküche - spätestens ab Februar 2018 - hochprofessionell von einer mehrköpfigen Bande. Der Angeklagte unterstützte sie dadurch, dass er Ihnen seine abseits - an der Grenze zu den Niederlanden - gelegene Hofstelle zur Verfügung stellte, Transportleistungen übernahm und Verschleierungsmaßnahmen tätigte, so ein Sprecher des Klever Landgerichts.