
Rheinland: Krankengeld-Regel für arbeitende Rentner ändert sich
Wer neben der Arbeit eine Alters-Teilrente bezieht, sollte seinen Krankengeldanspruch prüfen.
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Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der gesetzliche Anspruch, wenn die Teilrente mehr als zwei Drittel der vollen Rente beträgt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Bisher konnte schon eine Teilrente von 99,99 Prozent den Anspruch erhalten. Bei längerer Krankheit könne künftig aber eine Einkommenslücke entstehen, sobald die Lohnfortzahlung endet. Wer seine Teilrente zum Jahreswechsel ändern möchte, muss den Antrag bis zum 31. Dezember 2026 einreichen. Betroffene sollten sich vorher bei ihrer Krankenkasse und der Rentenversicherung beraten lassen.
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