
© SYMBOLBILD | Sundry Photography - stock.adobe.com
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Polizei im Kreis Kleve erklärt E-Scooter-Regeln
Bis zu 20 km/h dürfen sie fahren. Einen E-Roller aufzumotzen, ist aber keine gute Idee. Die Polizei im Kreis Kleve weist jetzt noch mal auf die rechtlichen Folgen hin.
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.01.2022 07:22
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Wenn der E-Roller mit mehr als 20 km/h unterwegs ist, erlischt die Betriebserlaubnis. Er gilt dann verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug. Für die Nutzung braucht man also einen Führerschein. Die Polizei warnt vor allem davor, E-Scooter aus dem Ausland zu kaufen. Dort sind nämlich zum Teil schnellere Roller zugelassen.
Hier findet Ihr weitere Hinweise der Polizei.
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