NRW/Niederrhein:Testnachweise vom Arbeitgeber

Arbeitgeber in unserer Region, die ihren Mitarbeitern kostenlose Corona-Schnelltests anbieten, können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen ihren Beschäftigten offizielle Nachweise darüber ausstellen.

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Das Land habe die Test- und Quarantäneverordnung angepasst, heißt es aus dem NRW-Gesundheitsministerium. Die Arbeitgeber dürfen demnach auch eine Bescheinigung ausstellen, wenn sich die Mitarbeiter selbst getestet haben. Dies aber nur, wenn der Test unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person" geschehen ist.