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NRW/Niederrhein: Vereine können ab 3. März Hilfe beantragen
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NRW/Niederrhein: Vereine können ab 3. März Hilfe beantragen

Vereine aus dem Bereich Brauchtumspflege, die ihre Veranstaltungen coronabedingt absagen mussten, können in gut einer Woche Hilfsgelder beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen.

Veröffentlicht: Montag, 21.02.2022 05:45

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Das Land werde zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten etwa bei Karnevals- und Schützenvereinen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sagte NRW-Heimatministerin Scharrenbach nach einem Treffen mit 15 Verbänden und Organisationen. Dabei geht es um Veranstaltungen zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Mai 2022 Mög­li­che Leis­tun­gen sollen zu 90 Pro­zent er­stat­tet werden. Ma­xi­mal wer­den 5.000 Eu­ro je Ver­an­stal­tung ge­zahlt. Das Antragsverfahren für das Programm "ZukunftBrauchtum" soll ab dem 3. März zur Verfügung stehen.


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