
NRW/Niederrhein: Vereine können ab 3. März Hilfe beantragen
Vereine aus dem Bereich Brauchtumspflege, die ihre Veranstaltungen coronabedingt absagen mussten, können in gut einer Woche Hilfsgelder beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen.
Veröffentlicht: Montag, 21.02.2022 05:45
Das Land werde zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten etwa bei Karnevals- und Schützenvereinen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sagte NRW-Heimatministerin Scharrenbach nach einem Treffen mit 15 Verbänden und Organisationen. Dabei geht es um Veranstaltungen zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Mai 2022 Mögliche Leistungen sollen zu 90 Prozent erstattet werden. Maximal werden 5.000 Euro je Veranstaltung gezahlt. Das Antragsverfahren für das Programm "ZukunftBrauchtum" soll ab dem 3. März zur Verfügung stehen.
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