
NRW/Niederrhein: Schutz für Wildtiere ab 1. März
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel erinnert an die geltenden Regelungen zum Schutz von Bäumen, Hecken und Wildtieren. Vom 1. März bis 30. September dürfen demnach Gehölze nicht gerodet oder radikal zurückgeschnitten werden.
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Nur schonende Form- und Pflegeschnitte seien erlaubt, so die Behörde. Hundebesitzer werden gebeten, ihre Hunde in der freien Landschaft und im Wald an der Leine zu führen. In Naturschutzgebieten gilt eine ganzjährige Anleinpflicht, in Vogelschutzgebieten muss der Leinenzwang vom 1. März bis 31. Juli eingehalten werden.
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