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NRW/Niederrhein: Neue Regeln für Aufarbeitung von Missbrauch

In Nordrhein-Westfalen gibt es erstmals einheitliche Regeln dafür, wie Fälle von sexuellem Missbrauch aufgearbeitet werden sollen.

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Die Unabhängige Aufarbeitungskommission Münster begrüßt das. Die neuen Standards sollen sicherstellen, dass Betroffene bei der Aufarbeitung beteiligt werden, dass Verantwortlichkeiten klar benannt werden und dass aus den Erkenntnissen tatsächlich Konsequenzen folgen. Die Kommission in Münster arbeitet unter anderem die Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Münster auf. Sie will ihre Arbeit künftig an den neuen Landesstandards messen und prüfen, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

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