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NRW/Niederrhein: Mehr Freiheit bei Grundsteuer
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NRW/Niederrhein: Mehr Freiheit bei Grundsteuer

Der NRW-Landtag hat unseren Städte und Gemeinden mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der neuen Grundsteuer gegeben.

Veröffentlicht: Freitag, 05.07.2024 10:52

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Die Kommunen können damit künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien für die Berechnung der Grundsteuer festlegen. Damit will das Land eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermeiden. Viele Städte und Gemeinden sehen dies kritisch. Ihrer Ansicht nach sind differenzierte Hebesätze nicht rechtssicher. Die Werte könnten jedes Jahr aufs Neue in den Räten zur Diskussion stehen und regelmäßig Konflikte zwischen Gewerbetreibenden und privaten Eigentümern provozieren, befürchten sie.

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