
NRW/Niederrhein: Martinszüge grundsätzlich erlaubt
Die NRW-Landesregierung hat mit Blick auf die noch immer anhaltende Coronapandemie nichts gegen die Durchführung von Martinszügen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.09.2020 08:59
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Sie seien "grundsätzlich zulässig", schreibt das NRW-Gesundheitsministerium in einem Brief an die Kommunalen Spitzenverbände. Die Umzüge seien zulässig, wenn sich das Infektionsgeschehen bis dahin nicht stark verschlechtern sollte und Mindestabstände eingehalten werden. Sogar ohne Mindestabstand dürfen Familien, feste Zehnergruppen und Kindergartengruppen, die auch tagsüber ohne Mindestabstand betreut werden, an den Zügen teilnehmen, heißt es weiter. Im Kreis Kleve wurden die großen Martzinszüge bereits vor dieser Entscheidung abgesagt.
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