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NRW/Niederrhein: Landesregierung erinnert an Meldepflicht
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NRW/Niederrhein: Landesregierung erinnert an Meldepflicht

Nach den Kontrollaktionen in Emmerich und Geldern erhöht die NRW-Landesregierung den Druck auf Eigentümer und Betreiber von Unterkünften zur Unterbringung von Arbeitnehmern außerhalb von Betriebsgeländen.

Veröffentlicht: Dienstag, 08.03.2022 14:01

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Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass solche Unterkünfte bis zum 31. März 2022 bei der jeweiligen Kommune zu melden sind. Darüber hinaus müssen sie ein Betriebskonzept vorlegen und einen ständigen Ansprechpartner für die Kommune benennen. Sollte die Anzeige nicht, verspätet oder unvollständig erfolgen, könne die Stadt oder Gemeinde die Verletzung der Anzeigepflicht mit einer Geldbuße ahnden, die bis zu 500.000 Euro betragen kann.

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