NRW/Niederrhein: Knöllchen-Urteil betrifft uns nicht

Parksünder in unserer Region können nicht mit einer Rückzahlung bereits bezahlter Knöllchen rechnen.

Das hat jetzt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums klar gestellt. Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main habe für NRW keine Bedeutung. Das OLG hat­te am Mon­tag ent­schie­den, dass pri­va­te Dienst­leis­ter auch im Auf­trag von Po­li­zei oder Kom­mu­nen kei­ne Straf­zet­tel aus­stel­len dür­fen. Weil es bei uns in NRW keine solchen Privatdienstleister gebe, habe das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen. Frank­furt will als Re­ak­ti­on auf das Ur­teil künf­tig kei­ne Mit­ar­bei­ter von Leih­fir­men mehr für das Aus­stel­len von Straf­zet­teln ein­set­zen.