NRW/Niederrhein: Knöllchen-Urteil betrifft uns nicht
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.01.2020 07:40
Parksünder in unserer Region können nicht mit einer Rückzahlung bereits bezahlter Knöllchen rechnen.
Das hat jetzt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums klar gestellt. Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main habe für NRW keine Bedeutung. Das OLG hatte am Montag entschieden, dass private Dienstleister auch im Auftrag von Polizei oder Kommunen keine Strafzettel ausstellen dürfen. Weil es bei uns in NRW keine solchen Privatdienstleister gebe, habe das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen. Frankfurt will als Reaktion auf das Urteil künftig keine Mitarbeiter von Leihfirmen mehr für das Ausstellen von Strafzetteln einsetzen.