NRW/Niederrhein: Kirchengesetz gegen sexualisierte Gewalt verabschiedet

Die Evangelische Kirche im Rheinland intensiviert den Schutz vor sexualisierter Gewalt.

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Dazu hat die Landessynode ein entsprechendes Gesetz einstimmig beschlossen. Es soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Demnach werden alle Mitarbeiter vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen.