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NRW/Niederrhein: Kein Zwangsgeld
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NRW/Niederrhein: Kein Zwangsgeld

Wegen fehlender oder nicht fristgerecht abgegebener Grundsteuererklärungen drohen säumigen Immobilienbesitzern in Nordrhein-Westfalen keine Zwangsgelder.

Veröffentlicht: Dienstag, 14.02.2023 05:11

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Von der rechtlichen Möglichkeit, Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen, werde die Finanzverwaltung keinen Gebrauch machen, sagte eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine Erklärung von NRW-Finanzminister Optendrenk in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages. Demnach werden die Finanzämter nach den Karnevalstagen damit beginnen, Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Bleibe dies erfolglos, würden Besteuerungsgrundlagen geschätzt.

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