NRW/Niederrhein: Kein Coronatest für Begleitpersonen

Begleit-Personen von Patienten müssen sich vor oder bei einem Arzt-Besuch nicht auf Corona testen lassen. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium klar gestellt.

Eine allgemeine Testpflicht für diesen Personenkreis gibt es demnach nicht. Beim Kinderarzt-Besuch beispielsweise seien Eltern, die ihr Kind begleiten, dem Bundesinfektionschutzgesetz nach sogenannte "erforderliche Begleitpersonen" und würden nicht als "Besucher" behandelt, für die seit Jüngstem eine Testpflicht gilt. Eine Testpflicht beim Arztbesuch entfällt damit auch für Betreuer und andere Personen, die einen Patienten in eine Arzt-Praxis begleiten.