NRW/Niederrhein: Höhere Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigung wegen Corona

Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr bei kurzfristigen Beschäftigungen deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu kassieren.

Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland zur Halbzeit der Sommerferien aufmerksam. Eine kurzfristige, also von vornherein befristete Beschäftigung ist demnach sozialversicherungsfrei. Es gelten normalerweise die Zeitgrenzen von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. In diesem Jahr gilt aber wegen der Corona-Pandemie: Wer vom 1. März bis zum 31. Oktober eine im Voraus befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.