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NRW/Niederrhein: Coronaschutzverordnung verlängert
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NRW/Niederrhein: Coronaschutzverordnung verlängert

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Coronaschutzverordnung ohne Anpassungen bis zum 23. September verlängert.

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.08.2022 11:10

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Demnach gilt die Maskenpflicht auch weiterhin im öffentlichen Bus- und Bahnverkehr sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die Quarantäneregelungen bleiben unverändert. Freitestungen bleiben nach den bundesrechtlichen Regelungen auch künftig kostenfrei.


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