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NRW/Niederrhein: Coronaschutz-Verordnung verlängert
Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr wie auch in Krankenhäusern verlängert - und zwar vorerst bis zum Beginn der Sommerferien.
Veröffentlicht: Mittwoch, 25.05.2022 03:53
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Die Maskenpflicht gilt demnach auch weiterhin in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu zählen insbesondere Flüchtlingsunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose. Darüber hinaus dürfen solche Einrichtungen nur von Besuchern einem aktuell negativen Testnachweis betreten werden. Die bisherigen Testpflichten gelten auch weiterhin für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.
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