
NRW/Niederrhein: Corona-Daten müssen gelöscht werden
Die Arbeitgeber müssen sämtliche Daten ihrer Beschäftigten im Zusammenhang mit Corona komplett löschen.
Veröffentlicht: Freitag, 25.03.2022 11:34
Darauf hat die NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz,Gayk, hingewiesen. Dabei geht es um Daten zu Impfung, Genesung oder Testung. Sie müssten spätestens sechs Monate nach Erhebung vernichtet oder gelöscht werden, sagte Gayk in Düsseldorf. Die Rechtsgrundlage dafür sei am 20. März mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfallen. Deshalb gehe man davon aus, dass die Speicherung regelmäßig nicht mehr erforderlich ist und die Daten schon jetzt gelöscht werden sollten. Bei Daten in Papierform sollte ein geeigneter Aktenvernichter verwendet werden. Ein Zerreißen von Hand ist demnach nicht ausreichend.