NRW/Niederrhein: Bäderverband vermisst Vorgaben

Unsere Freibäder haben offenbar noch immer keine konkreten Vorgaben von der NRW-Landesregierung für die Wiedereröffnung nächste Woche Mittwoch.

© G Seybert

In der Co­ro­na­schutz­ver­ord­nung vom 11. Mai wird nur der Termin 20. Mai genannt.Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) fürchtet deshalb einen Flickenteppich von Regelungen, weil jedes Gesundheitsamt für sich entscheiden werde, heißt es. Die Gesellschaft empfehle den Bad­be­trei­bern deshalb, sich am Pan­de­mie­plan der DGfdB zu ori­en­tie­ren. Er sieht u.a. vor, die Zahl der Ba­de­gäs­te, die sich gleich­zei­tig im Bad be­fin­den, verringern. Rund 50 Men­schen sol­len demnach ein 25-Me­ter-Be­cken be­nut­zen dür­fen, et­wa 160 ein 50-Me­ter-Be­cken. Außerdem sol­len War­te­schlan­gen ver­mie­den wer­den.