
NRW/Niederrhein: 1&1 unterliegt vor Gericht
Weil es für Kunden zu schwierig und unübersichtlich ist, ihren Vertrag zu kündigen, muss das Telekommunikationsunternehmen 1&1 auf seiner Internetseite nachbessern.
Veröffentlicht: Dienstag, 01.10.2024 04:41
Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Seit Juli 2022 ist ein Kündigungsbutton auf Webseiten gesetzlich vorgeschrieben. Kunden sollen Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben möglichst unkompliziert beenden können. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdienste. Bei 1&1 war das aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch nicht ausreichend gegeben. Deshalb hatten sie das Unternehmen abgemahnt und in zweiter Instanz geklagt.