
© Bund der Steuerzahler NRW
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Die Abwassergebühren in einem Vier-Personen-Musterhaushalt von 2014 bis 2019.
NRW/Kreis: Widerspruch gegen überhöhte Abwassergebühren
Der Bund der Steuerzahler NRW wirft einigen Kommunen vor, überhöhte Abwassergebühren zu erheben.
Veröffentlicht: Freitag, 23.04.2021 12:17
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Mehrere Kommunen, darunter auch Kevelaer und Rheurdt, würden ihren Gebühren einen rechtswidrigen Zinssatz zugrunde legen. Daher ruft der Steuerzahlerbund alle Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen auf, Widerspruch gegen ihre Bescheide über die Abwassergebühren 2021 einzulegen. Die Abwassergebühren müssen aber trotz Widerspruch zunächst in voller Höhe gezahlt werden. Der Bund der Steuerzahler unterstützt unterdessen einen Musterprozess gegen den rechtswidrigen Zinssatz.
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