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NRW/Kevelaer: Neue Regeln für den Fischereischein
© C. Brünkmans
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NRW/Kevelaer: Neue Regeln für den Fischereischein

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln für den Fischereischein. Darauf macht die Stadt Kevelaer aufmerksam.

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Wer die Fischerprüfung seitdem bestanden hat, kann den Schein bei der zuständigen Verwaltung beantragen. Das geht auch online über die BundID. Die Online-Variante ist demnach günstiger und ohne Termin möglich. Wer die Prüfung früher abgelegt hat oder schon einen Schein besitzt, muss den neuen Schein persönlich bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Alte Fischereischeine bleiben aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht nötig. Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen künftig angeln, wenn sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Sie müssen dabei einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Schülerausweis dabeihaben.

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