
© Wunderland Kalkar
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NRW/Kalkar: NRW-AfD reicht Klage ein
Nächste Woche entscheidet das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, ob die NRW-AfD ihre beiden Parteitage Ende Februar sowie im März im Wunderland Kalkar abhalten darf.
Veröffentlicht: Freitag, 19.02.2021 11:42
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Ein Gerichtssprecher hat den Eingang eines entsprechenden Antrages auf Anfrage der NRZ bestätigt. Die AfD klagt gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Kalkar auf Grundlage der Coronaschutzverordnung. Beide Aufstellungsversammlungen seien theoretisch verschiebbar oder könnten digital stattfinden, sagte Bürgermeisterin Britta Schulz. Die Stadt Kalkar argumentiert u.a. damit, dass sich solche Präsenzveranstaltungen mit Hunderten von Teilnehmern nicht mit dem parallel laufen Betrieb des Impfzentrums im Wunderland vereinbaren ließen.
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