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NRW: OVG äußert Zweifel an Sonntagsregelung in der Weihnachtszeit
Das Oberverwaltungsgericht NRW äußert bereits Zweifel an der Neuregelung zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit.
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.10.2020 15:25
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Demnach sollten u.a. alle Geschäfte im Kreis Kleve an den Adventssonntagen sowie am 3. Januar 2021 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Das hatte die NRW-Landesregierung per Erlass gestern entschieden. Der 4. Senat des OVG verweist aber darauf, dass diese Regelung mit Ablauf des 31. Oktober 2020 bereits außer Kraft trete. Außerdem gebe es eine unmissverständliche Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer alle Adventssonntage erfassende Freigaberegelung.
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