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NRW: Nur zwei Niederrhein-Kommunen fallen unter Mietpreisgrenze
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NRW: Nur zwei Niederrhein-Kommunen fallen unter Mietpreisgrenze

Die Mieten werden in Nordrhein-Westfalen künftig in 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.01.2025 12:50

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Bis auf Krefeld und Kempen fallen aber keinen weiteren Städte und Gemeinden am Niederrhein unter die Mietpreisbegrenzung. Bislang deckelt die Mieterschutzverordnung nur in 18 von 396 Kommunen Preissteigerungen bei Neuvermietung und Bestandsmieten. Das Kabinett hat die Regulierungen jetzt mit Wirkung zum 1. März erheblich ausgeweitet. Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen regelt eine Begrenzung auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt - statt regulär 20 Prozent. Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete nur um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.

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