
NRW: Land startet Verfahren für Rückzahlung neu
Das Land NRW startet noch vor den Herbstferien das Verfahren für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe neu.
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.08.2020 10:43
Laut Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart wurden in Gesprächen mit dem Bund deutliche Verbesserungen bei den Abrechnungsmöglichkeiten erzielt. So seien jetzt auch Personalkosten von den Einnahmen absetzbar. Auch gestundete Zahlungen für Mieten oder Kredite können nun bei der Berechnung des Soforthilfe-Anspruchs angerechnet werden. Die Betroffenen sollen außerdem bis Ende März 2021 Zeit bekommen, um zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Die NRW-Behörden haben wegen Corona Selbstständigen und kleinen Unternehmen zwischen März und Mai Soforthilfen in Höhe 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt – ohne große Prüfung.