
© SYMBOLBILD | Corgarashu - stock.adobe.com
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NRW: Grundstücksbesitzer muss zahlen
Ein Grundstücksbesitzer, dessen Äste und Sträucher in einen Radweg hineinragen, muss nach einem Gerichtsurteil die Kosten für deren Beseitigung übernehmen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.08.2024 13:59
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Das Verwaltungsgericht Münster hat jetzt die Klage eines Rentners zurückgewiesen, der eine vom Landesbetrieb Straßen.NRW an ihn verschickte Rechnung für den Rückschnitt nicht bezahlen wollte. Der Kläger könne sich nicht auf sein Alter oder gesundheitliche Probleme berufen, um den Rückschnitt der Hecke nicht selbst vorzunehmen. Es hätte ihm offengestanden, selbst eine Firma mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Der Grundstücksbesitzer kann jetzt innerhalb von 4 Wochen eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragen.
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