
© SYMBOLBILD | Maksym Yemelyanov - stock.adobe.com
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NRW: Eilantrag gegen Coronaeinreiseverordnung erfolglos
In Nordrhein-Westfalen gilt für Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Veröffentlicht: Montag, 19.04.2021 05:50
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Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden und damit den Eilantrag eines Ehepaares zurückgewiesen, das aus Südafrika zurückgekehrt ist. Die Eheleute hatten beantragt die entsprechende Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Wer aus einem Virus-Varianten-Gebiet zurückkehrt muss grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, die nicht durch eine negative Testung abgekürzt werden kann.
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