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Niederrhein: Zoll gibt Tipps zur Reisezeit
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Niederrhein: Zoll gibt Tipps zur Reisezeit

Damit der nächste Urlaub ohne böse Überraschungen bleibt, gibt das Hauptzollamt Duisburg Tipps zur Reisezeit. Bei der Einreise aus nicht EU-Ländern und aus Sondergebieten wie etwa den Kanaren gelten bei mitgebrachten Waren bestimmte Mengen- und Wertgrenzen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.06.2023 05:47

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Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, gilt grundsätzlich: Waren bis zu einem Wert von insgesamt 300 Euro sind abgabenfrei und bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro. Für Tabakwaren und Alkohol gelten besondere Mengengrenzen. Sie werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.


www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2023/z50_urlaubszeit.html

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