
Niederrhein: VoBa Rhein-Lippe geht in Berufung
Die Volksbank Rhein-Lippe bei uns am Niederrhein geht gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf in Sachen Negativzinsen in Berufung.
Veröffentlicht: Freitag, 28.01.2022 06:43
Man gehe weiterhin davon aus, dass sogenannte Verwahrentgelte und Minuszinsen zulässig seinen, so die Bank mit Sitz in Wesel und Dinslaken. Zuvor hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen erfolgreich gegen diese Verwahrentgelte geklagt. Die Volksbank Rhein-Lippe berechnet demnach bei Girokonten Negativzinsen von 0,5 Prozent pro Jahr auf Einlagen über 10.000 Euro. Solche auch Strafzinsen genannten Gebühren wurden im April letzten Jahres für Neukunden eingeführt. Das Landgericht Düsseldorf kippte diese Klausel. Demnach benachteiligt dieses Entgelt Kunden in einer unangemessen Weise und ist unzulässig.