Niederrhein: Verbraucherzentrale gibt Tipps bei Einbrüchen

Wann springt die Hausratsversicherung ein, wenn in der Urlaubszeit eingebrochen wird? Zu diesem Thema gibt die Verbraucherzentrale in unserer Region jetzt zahlreiche Tipps.

Wenn Einbrecher beispielsweise durch eine offen gelassene Tür ins Haus kommen, zahlt die Versicherung nicht.

Nein, sie zahlt nur dann, wenn sich Einbrecher gewaltsam Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft haben. Außerdem muss man den Einbruch sofort bei Polizei und Versicherung melden. Über gestohlene oder beschädigte Gegenstände muss eine Liste angefertigt werden. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eine Liste, eventuell mit Fotos von Wertegegenständen angefertigt zu haben. Dann ist eigentlich alles über die Hausratsversicherung abgesichert; sie übernimmt auch Reparaturkosten für beschädigte Türen, Fenster und Möbel.