
Niederrhein: Urteil zu Elektroschrott-Rücknahme
Der Versandhändler Netto-Online muss von Kunden ausgediente Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen. Dazu hat das Landgericht Duisburg den Versandhändler verurteilt.
Veröffentlicht: Freitag, 19.07.2019 10:35
Anzeige
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die die Entscheidung des Gerichts als Stärkung der Verbraucherrechte wertet. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Es ist das erste Gerichtsurteil zu einem Gesetz, das bereits seit mehreren Jahren gilt. Seit 2016 können Verbraucher bestimmte Elektrokleingeräte kostenlos bei größeren Läden und Online-Shops zurückgeben.
Anzeige