Niederrhein: Urteil gegen Heilpraktiker rechtskräftig

Die Bewährungsstrafe für einen Heilpraktiker vom Niederrhein ist rechtkräftig. Anklage wie Verteidigung hätten auf eine Revision verzichtet, so ein Sprecher des Krefelder Landgerichts.

© Amtsgericht Krefeld

Der 61-Jährige aus Brüggen in unserem Nachbarkreis Viersen war wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. 2016 soll er drei seiner Krebspatienten mit einem hochwirksamen Zellgift behandelt haben und dabei grob fahrlässig vorgegangen sein. Die drei Patienten waren Tage nach der Behandlung gestorben.