
Niederrhein: Unternehmerverband weist auf neue Gesetze hin
Zum Jahresbeginn weist der Unternehmerverband Niederrhein auf neue Gesetze hin. So werden Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers ab sofort steuerfrei gestellt.
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Auch bei den Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es Änderungen. Hier werden jetzt jährlich 600 Euro pro Mitarbeiter statt der bisherigen 500 Euro steuerfrei gestellt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 2,5 auf 2,4 Prozent. Ab März tritt außerdem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, was den Zuzug ausländischer Fachkräfte erleichtern soll.
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