
Niederrhein: Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld werden verlängert
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis zum 31. März 2022 verlängert. Darauf weist die Arbeitsagentur Wesel hin.
Veröffentlicht: Dienstag, 28.12.2021 05:48
Anzeige
Demnach haben bis zu diesem Datum Unternehmen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich.
Anzeige