Niederrhein: Sicherungsverwahrung im Fall Greta beantragt

Im Fall des getöteten KITA-Kindes Greta aus Viersen droht der Angeklagten nicht nur eine lebenslange Gefängnisstrafe. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben im Prozess am Landgericht Mönchengladbach die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung beantragt. Angeklagt ist eine Erzieherin aus Geldern.

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Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben jetzt noch einmal für einen Paukenschlag gesorgt. Eine lebenslange Haftstrafe im Falle einer Verurteilung reicht ihnen nicht. Sollte das Gericht so wie beantragt die besondere Schwere der Schuld feststellen, könnte die Angeklagte nicht – so wie sonst üblich – nach 15 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen. Die Haft würde dann auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Im Falle von Sicherungsverwahrung würde die Erzieherin wohl bis ins hohe Alter als Gefahr für die Allgemeinheit in Haft bleiben. Am Donnerstag sind die Plädoyers geplant.