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Niederrhein: Neue Hinweise beim Warenkauf
Wer im Laden oder im Netz einkauft, soll seine Rechte leichter erkennen können. Händler müssen deshalb seit Ende September mit einem einheitlichen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung aufmerksam machen.
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Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hin. Gewährleistung heißt: Ist eine Ware mangelhaft, muss der Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen für Abhilfe sorgen. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche, freiwillige Zusage. Für bestimmte kostenlose Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren ist ein zweites Zeichen vorgeschrieben. Beide Hinweise müssen für Kunden gut sichtbar sein - im Geschäft ebenso wie beim Online-Kauf.
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