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Niederrhein: Meldepflicht für Arbeitgeber
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Niederrhein: Meldepflicht für Arbeitgeber

Arbeitgeber in unserer Region mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Darauf macht die Arbeitsagentur in Wesel aufmerksam.

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.01.2023 05:03

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Diese Arbeitgeber müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Kommen Arbeitgeber ihrer Meldepflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen.


www.iw-elan.de

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