
Niederrhein: Mehr Familien profitieren von Kinderzuschlag
Mit der zweiten Stufe der Bürgergeldreform werden künftig mehr Familien vom Kinderzuschlag profitieren. Darauf weist die Arbeitsagentur Wesel hin.
Veröffentlicht: Dienstag, 08.08.2023 04:09
Dabei können sich einige Änderungen positiv auf die Berechnung des Kinderzuschlags auswirken. So werden Einnahmen aus Ferienjobs künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Außerdem dürfen Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren auch außerhalb der Ferienzeit bis zu 520,- Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen. Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Vorteile gibt es auch für Freiwilligendienstleistende und Übungsleiter. Es lohne sich also auch für Familien einen Antrag zu stellen, die bislang keinen Kinderzuschlag bekommen haben, so die Arbeitsagentur.