Niederrhein: Lösungen für Hitze am Arbeitsplatz

Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung getroffen werden.

Ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro ohne geeignete Maßnahmen als Arbeitsstätte nicht mehr geeignet. So steht es in der Arbeitsstättenverordnung. Der Unternehmerverband Niederrhein weist aber dennoch darauf hin, dass es kein Recht auf Hitzefrei im Arbeitsleben gibt. Stattdessen müssen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam die Situation meistern und Maßnahmen treffen. Das bedeutet beispielsweise Arbeitszeitverlegung, statt schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden. Schwangere, stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer müssen geschont werden.