Niederrhein: Keine grundsätzliche Quarantäne für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer in unserer Region, die keine Corona-Krankheitssymptome haben, müssen sich jetzt nicht mehr in eine 10-tägige häusliche Quarantäne begeben.

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Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entschieden und somit wesentliche Teile der Corona-Einreiseverordnung außer Kraft gesetzt. Sie gab damit einem Kläger statt, der sich auf den Balearen aufgehalten hatte. Dort liege die 7-Tage-Inzidenz deutlich niedriger als in der nordrhein-westfälischen Heimat, so der Kläger. Das Oberveraltungsgericht stimmte ihm zu, weil eine Quarantänepflicht in diesem Fall gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. In der aktuellen Pandemielage sei ganz Nordrhein-Westfalen als Risikogebiet einzustufen. Daher stelle sich das Infektionsrisiko bei den Reiserückkehrern nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären, so das Gericht in der Begründung des Eilbeschlusses.