
Niederrhein: IHK sieht sich in Kritik bestätigt
Die IHK Mittlerer Niederrhein sieht sich in ihrer Kritik an unterschiedlichen Grundsteuerhebesätzen bestätigt.
Veröffentlicht: Montag, 08.12.2025 06:59
Hintergrund ist das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das diese für unzulässig erklärt hat. Die Kammer empfiehlt den betroffenen Kommunen, nächstes Jahr wieder zu einem einheitlichen Hebesatz zurückzukehren. Die IHK weist darauf hin, dass differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke rechtliche Unsicherheiten schaffen. IHK-Mitgliedsunternehmen sollten vorsorglich Widerspruch gegen Bescheide einlegen, falls die Kommunen an den differenzierten Sätzen festhalten. Berufung und Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht seien möglich. Eine endgültige Rechtssicherheit besteht demnach aber noch nicht.