
© SYMBOLBILD | New Africa - stock.adobe.com
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Niederrhein: Entlassung von Grundschulleiterin war rechtens
Die Suspendierung einer Grundschulleiterin aus Viersen ist rechtens, weil sie verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen an der Schule nicht beachtet hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden ...
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... und somit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf bestätigt. Demnach habe die Grundschulleiterin in der Schule keine Maske getragen, obwohl sie von dieser Pflicht nicht aus medizinischen Gründen befreit war. Außerdem habe sie gegen die Pflicht verstoßen, wöchentlich zwei Corona-Selbsttestungen für die Schüler an der Schule durchzuführen. Darüber hinaus seien Klassenräume nicht ausreichend gelüftet sowie Hygiene und Abstandsregeln nicht eingehalten worden.
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