
Niederrhein: Duisburger Landgericht verhandelt erneut tödliches Autorennen
Nach dem tödlichen Raser-Unfall in Moers vor 4 Jahren wird seit heute (12.9.) erneut gegen den hauptverantwortlichen Fahrer verhandelt. Dieses Mal vor dem Duisburger Landgericht. Weitere Termine sind für morgen (13.9.) und für den 22. September angesetzt.
Veröffentlicht: Dienstag, 12.09.2023 10:38
Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte auch das zweite Urteil des Klever Landgerichts gegen den Mann wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise aufgehoben. Das Landgericht Kleve hatte den Mann zunächst wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und dann, nach einem BGH-Urteil, zu vier Jahren Haft - wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH erneut aufgehoben, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Die Familie des unbeteiligten Opfers will erneut eine Verurteilung des Hauptangeklagten wegen Mordes erreichen.