
Niederrhein: Bußgeld für unerlaubte Ferienverlängerung
Eltern, die die Ferien ihrer schulpflichtigen Kinder unerlaubt verlängern, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Veröffentlicht: Dienstag, 18.07.2023 11:20
Darauf macht die Bezirksregierung in Düsseldorf aufmerksam. Dies gilt für jedes einzelne Kind. Gegen Schüler, die älter als 14 Jahre sind kann darüber hinaus ein weiteres Bußgeld verhängt werden. Bei volljährigen Schülern richtet sich das Bußgeldverfahren demnach gegen den Schüler selbst. Sollte im Fall eines entschuldigten Fehlens an einer Krankmeldung begründete Zweifel bestehen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen, so die Bezirksregierung. Grundsätzlich muss mit einer Geldbuße von 10 bis 80 Euro pro unentschuldigtem Fehltag gerechnet werden. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro. Dies gelte aber pro Verfahren, ist also nicht als Höchstgrenze für ein Bußgeld pro Tag zu verstehen.
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