Niederrhein: Azubis sind vom ersten Tag an geschützt

Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung in unserer Region aufmerksam.

© Unternehmerverband Duisburg

Sind beispielsweise Berufsstarter aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, können sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, heißt es. Der besondere Schutz gelte auch bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit.


Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48013.