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Symbolbild
Niederrhein: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Ausnahmen
Die beschlossene Verlängerung der Meldepflicht bei Insolvenz bis Ende Dezember gilt nur, wenn Überschuldung der Grund ist und nicht bei Zahlungsunfähigkeit.
Veröffentlicht: Donnerstag, 08.10.2020 12:14
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Darauf hat jetzt die IHK Mittlerer Niederrhein aufmerksam gemacht. Nur Unternehmen, deren Schulden das vorhandene Vermögen übersteigen, dürfen den Insolvenz-Antrag noch bis zum Jahresende aufschieben. Außerdem muss die Überschuldung eine Folge der Coronapandemie sein. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, müssen regulär Insolvenz anmelden.
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