Niederrhein: Änderung des Infektionsschutzgesetzes kritisiert

Das Gastgewerbe in unserer Region reagiert mit Empörung auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Nordrhein bezeichnet die Pläne als verfassungswidrig.

Er zieht sogar eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht. Nach Ansicht des DEHOGA verstoßen die Pläne gegen das Recht auf Berufsausübung. Mit der geplanten Gesetzesänderung behalte sich die Bundesregierung das Recht vor, Betriebe zum Schutz der Gesundheit zu schließen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich leisten zu müssen. Der DEHOGA Nordrhein fordert eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfes. Es müsse eine geregelte finanzielle Entschädigung für jeden unverschuldeten Eingriff in die Ausübung der Berufsfreiheit geben, so der Verband.